Die „Res publica libera romana“ besteht aus einer großen Anzahl verschiedenster Ämter, die im Zusammenspiel zwischen Volk und Adel eine starke Verfassung bildet – die römische Republik. Im folgenden geben wir euch einen Überblick über der Magistrat und den damit verbundenen Ämtern.
I. DER MAGISTRAT
- Der Magistrat steht für Amt oder Behörde und setzt sich aus einer bestimmten Anzahl verschiedener Ämter unter der Leitung zweier Konsuln zusammen, die den Vorstand der Stadt bilden. Es übernimmt die Leitung und Verwaltung der Stadt oder u. a. des Staates, berät über öffentliche Dinge und stellt eine Vielzahl an Gesetzen, Beschlüssen und Vorschlägen, die abgelehnt oder begünstigt werden können.
- Diejenigen, die ein bestimmtes Amt bekleiden und ausüben, werden daher also Magistrate genannt. Sie werden von einer gewissen Versammlung, zur Zeit der römischen Republik von der Heeresversammlung, aus einer Menge an Kandidaten, die überwiegend dem Stand der Patrizier angehören, meistens korrupt durch das „Handzeichen – Prinzip“ gewählt. Diese Wahl findet nach der Annuitäts-Periode jedes Jahr statt, das heißt, dass jedes Amt nach genau einem Jahr abgelöst wird. Wiederum wird der Magistrat von dem Senat beraten, den es leitet und im Gegenzug Vorschläge und Angebote erhält.
I.II KONSULN
- Die Konsuln (consules) bekleiden das wichtigste Amt in der neu entstandenen römischen Verfassung, wie der Name schon sagt, das Amt des Konsulat. Es bestimmen jeweils zwei dieses Ranges nebeneinander, also gemeinsam und auf der gleichen Stufe. Manche Quellen sagen aus, die Konsuln hätten zu jener Zeit uneingeschränkte Macht gehabt, in diesem Fall eher unwahrscheinlich. Sie sind für die Leitung des Staates und aller öffentlicher Geschäfte verantwortlich, sind außerdem Heerführer und Vorsitzende des Senates.
- Mindestalter: betrug für dieses Amt 43 Jahre
I.III PRÄTOREN
- Etwa sechs Prätoren (praetores) bildeten die Gerichtsbeamten und waren somit für die römische Rechtsprechung zuständig. Da sie angehende Konsuln waren, dienten sie außerdem als Berater und Vertreter der amtierenden Konsuln.
- Mindestalter: ca. 38 bis 40 Jahre
I.IV ÄDILEN
- Die Ädilen (aediles) waren kurz und knapp für die öffentliche Ordnung verantwortlich, also für Polizei und Tempelaufsicht, sowie auch für die Organisation der Spiele in Rom. Außerdem mussten sie für die Nahrungsversorgung in Belagerungsfällen und für Getreideversorgung im generellen aufkommen. Insgesamt amtierten auch hier jeweils vier Ädilen pro Jahr.
- Mindestalter: mindestens 34 Jahre
I.V QUÄSTOREN
- Zu viert bekleideten Quästoren (quaestores) das niedrigste Amt, bei dem man aber trotzdem große Verantwortung übernahm, denn sie hatten die Aufgaben, auf die Staatskasse und die Staatsschätze zu achten, sowie staatliche und öffentliche Geschäfte zu leiten. Sie hatten also die Finanzverwaltung inne.
- Mindestalter: mindestens 30 Jahre