Die römische Ehe (formelle Ehe: iustum matrimonium) war eine Verbindung von Mann und Frau, die grundsätzlich auf Lebenszeit angelegt war. Obwohl die Ehe als eine lebenslange Verbindung angedacht war, ist dies häufig nicht der Fall gewesen. Scheidungen waren häufig und gleichzeitig unkompliziert durchzuführen.
Grundlagen und Ziele der römischen Ehe
Eine römische Heirat (auch nuptiae) basierte zumeist nicht auf einer Liebesbeziehung, sondern wurde vor allem mit dem Ziel zur Zeugung von Nachfahren und politischer bzw. geschäftlicher Gründe eingegangen.
Die Voraussetzung für eine Eheschluss war die Volljährigkeit, welche damals mit dem Einsetzen der Pubertät (pubertas) festgelegt wurde. Jungen erreichten somit die Volljährigkeit mit 14 Jahren und Mädchen mit 12 Jahren.
Standen die Ehepartner unter der Gewalt ihres Vaters (potetas familias), so mussten sie dessen Zustimmung erfragen. Üblich war es, dass die Ehen auf Initiative des Vaters entstanden, um so zwei Familien politisch oder geschäftlich aneinander zu binden und den Einfluss zu erweitern. Es war jedoch nicht gerne gesehen, die Tochter gegen ihren Willen mit einem Mann zu verheiraten, den sie absolut nicht akzeptieren konnte. Auch war eine Heirat unter Verwandten, die enger als bis zum 4. Grad verwandt waren, nicht gestattet.
Die Formen der Ehe
Ehe mit manus
Die Frau wird aus der väterlichen Gewalt (patria potetas) in die Hand (manus) ihres Mannes gegeben. Die Abhängigkeit zum Mann war in diesem Fall besonders groß. Die Frau selbst konnte über mitgebrachten Besitz (Vermögen und Mitgift) nicht selbst verfügen. Ebenso wurde die Familie bei ihrem Tod vom Erbe ausgeschlossen. Die Verfügungsgewalt über den Besitz und der Frau ging somit an den Mann (ihr neuer pater familias).
manus-freie Ehe
Die manus-freie Ehe entwickelte sich in der Kaiserzeit zum Normalfall der Ehe. Die Frau trat nicht in die Familie des Mannes ein, sondern blieb rechtlich weiterhin ein Teil ihrer alten Familie und stand unter der Gewalt ihres Vaters (patria potetas). Dies führte dazu, dass die Frau nun ihren Besitz (bspw. Vermögen) und den Familiennamen behielt. Sofern es in der Ehe zu Problemen kam (z.B. durch schlechte Behandlung des Mannes), hatte die Frau jederzeit die Möglichkeit männliche Verwandte um Hilfe zu bitten und sich aus der Ehe zu lösen. Das Lösen aus der manus-freien Ehe war demnach leicht durchzuführen, weil die Willenserklärung eines Ehepartners genügte, um geschieden zu werden.
Besonderheiten
Coemptio (Kauf): Bei dieser Art wurde die Tochter vom Vater verkauft.
Confarretatio: Diese Form war nur den Patriziern vorbehalten. Es fand ein feierlicher, sakralter Akt unter Mitwirkung von Priestern und Opferung eines Weizenspeltkuchens, Schaf, Opferschrot und Früchte. Diese Form wurde jedoch immer unbeliebter und schlussendlich nur noch selten gebraucht.
Scheidung
Zur römischen Frühzeit war es Männern unter bestimmten Voraussetzungen möglich, sich scheiden zu lassen. Dies konnte ein Ehebruch oder Unfruchtbarkeit der Frau sein. Zu dieser Zeit wurden Ehebrecherinnen hingerichtet. Dies änderte sich jedoch im Verlauf, sodass Ehebrecherinnen zu hohen Geldstrafen verurteilt und schlussendlich in die Verbannung geschickt wurden. Ebenso war es später auch den Frauen möglich, sich scheiden zu lassen, bis es zur Kaiserzeit sogar immer üblicher wurde.
Zur Scheidung der Ehe musste einer der Ehepartnern vor Zeugen den Satz
„tuas res tibi habeto“ (Geh weg und nimm deine Sachen mit dir)
oder
„i foras“ (Geh aus meinem Haus)
sagen. Die Sätze konnten auch schriftlich festgehalten und dem Ehepartner übergeben werden.